Die anderen Reserven der Unternehmen werden nicht angerechnet. Die Abgeltung erfolgt aufgrund der Linienerfolgsrechnungen der Unternehmen. Laut seiner Botschaft an das Parlament bezifferte der Bundesrat den entsprechenden Mittelbedarf für den Regionalen Personenverkehr (Bundesanteil) auf 290 Mio. Franken (Botschaft zum dringlichen Bundesgesetz über die Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19-Krise vom 12. August 2020, BBl 2020 6713, S. 6738).