Im Sinne der beschwerdeführerischen Ausführungen ist eine gewisse Inkohärenz zwischen Beitragspflicht und Anspruchsberechtigung nicht von der Hand zu weisen, doch muss dies nach der geltenden Gesetzgebung, Lehre und Rechtsprechung hingenommen werden. Die aktuelle Praxis hat derweil indessen offenbar dazu geführt, dass im Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) Überlegungen für eine Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes angestellt werden (vgl. den Bericht des Schweizer Fernsehens vom 11. Februar 2021 „Ein Sonderzüglein für den ÖV bei der Arbeitslo-