Zumal das grundsätzlich einspracheberechtigte Seco verlauten liess, es gebe im Moment zu viele Gesuche, um alle gründlich zu prüfen. Im Nachhinein könne das Seco aber bei den Kantonen, die solche Gesuche bewilligten, Rückforderungen stellen (vgl. den Bericht der Luzerner Zeitung vom 14. April 2020 „Dürfen Busfahrer Kurzarbeit leisten? […]“, [besucht am 15. April 2021]).