Gutgeheissen wurden hingegen etwa die Gesuche von SBB Cargo, der Matterhorn-Gotthard-Bahn, der Zentralbahn (vgl. Motion Nr. 21.3301 von Nationalrätin Gysin Greta) sowie eben auch der von der Beschwerdeführerin zitierten Rhätischen Bahn. Namentlich bezüglich letzterer ist festzuhalten, dass diese rechtlich gleich organisiert ist wie die AB, nämlich als privatrechtliche Aktiengesellschaft (Geschäftsbericht der Rhätischen Bahn 2020 [besucht am 15. April 2021]). Die Verfügung der zuständigen Stelle des Kantons Graubün-