dass Betrieben der fraglichen Art kein Entschädigungsrecht zukäme und es hat dieses in Bezug auf gutheissende Kurzarbeitsentscheide offenbar schon mehrfach von seinem gesetzlichen Einspracherecht Gebrauch gemacht (vgl. dazu namentlich den Beitrag der Neuen Zürcher Zeitung vom 24. Februar 2021 „Wie es zur Posse um die Kurzarbeit bei SBB und Postauto kam“ [besucht am 14. April 2021]). De facto präsentiert sich jedenfalls die Situation, dass etwa der SBB und Postauto Schweiz Kurzarbeitsentschädigung verweigert wurde.