es ist aktenmässig nicht dokumentiert, dass die Beschwerdeführerin ihr Gesuch per XX.XX.2020 reduziert hatte, trotz der ausgewiesenen Angebotsausweitung per eben diesem Datum. Unklar ist auch, weshalb gerade der 26. Juli 2020 als Enddatum angegeben wurde. Von der AB als im wesentlichen Masse von der öffentlichen Hand unterstütztes Unternehmen müssen jedenfalls besondere Anstrengungen verlangt werden, was die Beibehaltung von Arbeitsplätzen betrifft. Es ist von ihr zu erwarten, dass sie ihr Personal auch bei wirtschaftlich aufgezwungener Nichtleistung länger „durchhält“ im Vergleich zu einem reinen Privatunternehmen, das sich ausschliesslich aus eigenen Einkünften alimentiert (vgl. dazu