Sachverhalt: Mit Eingabe vom 2. April 2020 reichte die Appenzeller Bahnen AG (in der Folge AB oder Beschwerdeführerin) bei der kantonalen Arbeitslosenversicherung eine Voranmeldung von Kurzarbeit für eine Anzahl von total 84 Arbeitnehmenden ein, dies für die Dauer vom 6. bis 26. April 2020. Als Grund gab sie die Betriebsschliessung oder -einschränkung wegen behördlicher Massnahmen infolge der Pandemie Covid-19 an. Sie erläuterte diesbezüglich namentlich, aufgrund des reduzierten Fahrplanangebotes würden nur noch ca. die Hälfte der fahrplanmässigen Züge angeboten. Damit fielen für diverse Berufskategorien in unterschiedlichem Umfang Arbeiten weg.