Das Gesamtgericht hat Steuerstreitsachen der 2. Abteilung zur Beurteilung zugewiesen (so publiziert im aktuellen Staatskalender des Kantons Appenzell Ausserrhoden [https://staatskalender.ar.ch/organizations/pdf], Ziff. 2.6.1.2), weshalb diese zur Behandlung der Verfahren O2V 20 67 und O2V 20 69 zuständig ist. Da die von Amtes wegen vorzunehmende Prüfung auch der übrigen Prozessvoraussetzungen ergibt, dass diese erfüllt sind, ist in beiden Verfahren auf die Streitsache einzutreten. Seite 7 2. Materielles