Die Vorinstanz warf dem Angeschuldigten vor, dass er während der Steuerperioden 2008 bis 2010 insgesamt Einkommen von rund Fr. 538‘000.-- sowie Vermögen von über Fr. 2.7 Mio. nicht korrekt deklariert habe. Bezüglich Steuerperiode 2011 ging die Vorinstanz davon aus, dass in der bei ihr eingereichten Steuererklärung Einkommen von rund Fr. 60‘000.-- nicht deklariert worden seien (KStV.AR.act. 5).