Im März 2007 wurden die Kunden der I. darüber informiert, dass die Leistungen neu über die (unter Mitwirkung von E. bzw. dessen Mitarbeiterin) gegründete C. angeboten würden. Der Angeschuldigte und seine Ehefrau deklarierten zwar die Aktien der C. erst im Rahmen der hier betroffenen Steuererklärung 2011 offiziell als ihr Vermögen, die ASU ging aber aufgrund ihrer Untersuchungen davon aus, dass sie bereits ab Gründung der C. im September 2006 die tatsächlichen Aktionäre der Gesellschaft gewesen waren und schon damals eine faktische Organschaft ausgeübt hatten.