Beigeladene Eidg. Steuerverwaltung, Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, (Verfahren O2V 20 69) Eigerstrasse 65, 3003 Bern Gegenstand Versuchte Hinterziehung der Staats- und Gemeindesteuern sowie der direkten Bundessteuer 2011 Gerichtliche Beurteilung der Strafverfügung der kantonalen Steuerverwaltung vom 29. Oktober 2020 Dispositiv Strafverfügung vom 29. Oktober 2020 1. Infolge der versuchten Hinterziehung der Staats- und Gemeindesteuern 2011 wird dem Beschuldigten eine Busse von Fr. 6‘000 auferlegt.