Seite 32 zugunsten des Angeschuldigten (gemeinsam mit seiner Ehefrau) persönlich erfolgt, d.h. beide wussten sehr wohl davon. Der hier in Frage stehende, einzelne Betrag mag zwar - für sich allein betrachtet - tatsächlich eher gering sein. In der Steuererklärung waren allerdings überhaupt keine geldwerten Vorteile ausgewiesen. Wird die Steuererklärung dennoch ohne weitere Prüfung, was genau darin fehlt, eingereicht, wird bei einer offensichtlich unvollständigen Deklaration eine Steuerhinterziehung zumindest eventualvorsätzlich in Kauf genommen.