Seite 19 durch die E. als Vertreterin für eine andere Unternehmung (M.) ein Finanzierungsleasingvertrag für eine Industrieküche im Betrag von Fr. 161‘400.-- unterzeichnet worden; Lieferantin und Rechnungsstellerin war auch hier die I. Am 12. Mai 2009 wurden durch die I. einerseits Fr. 67‘400.-- direkt an die Ehefrau des Angeschuldigten persönlich sowie andererseits Fr. 195‘000.-- an die C. überwiesen. Die Fr. 195‘000.-- wurden auf dem Euro-Konto der Unternehmung bei der N. gutgeschrieben (entsprechend dem Betrag von EUR 127‘346.11).