Am 17. Dezember 2019 erging die erste Strafverfügung gegen den Angeschuldigten betreffend Steuerperioden 2009 und 2010. Diese Strafverfügung ist Gegenstand der vorliegend zu beurteilenden Verfahren. Die Vorinstanz büsste den Angeschuldigten wegen vollendeter Steuerhinterziehung. Ihm wurde vorgeworfen, er habe unter Beihilfe seines Treuhänders D. der C. diverse private sowie fiktive Aufwände belastet sowie einer nahestehenden Person geldwerte Leistungen der mit D. verbundenen I. zukommen lassen.