Die Untersuchungsergebnisse der ASU sind im Bericht vom 31. Mai 2017 (KStV.AR.act. 1) festgehalten. Gemäss Ermittlungen der ASU waren der Angeschuldigte und seine Ehefrau zunächst als Aktionäre der G. mit Sitz in H. bzw. später in St. Gallen im Handelsregister eingetragen gewesen; diese Unternehmung war im gleichen Geschäftsbereich tätig gewesen wie später die C. Im März 2007 wurden die Kunden der G. darüber informiert, dass die Leistungen neu über die (unter Mitwirkung von D. bzw. dessen Mitarbeiterin) gegründete C. angeboten würden.