a. Die Parteien sind sich bereits über die Grundsätze zur Berechnung des versicherten Verdienstes im konkreten Fall uneinig: Während die Beschwerdeführerin davon ausgeht, für die Bestimmung des versicherten Verdienstes sei in ihrem Fall der nach einer Lohnerhöhung seit Januar 2015 geltende monatliche Verdienst auf ein Jahr umzurechnen, bestimmte die Vorinstanz den versicherten Lohn in der Verfügung vom 15. April 2019 (Versicherung B.-act.