Bei einer Restarbeitsfähigkeit von 40% ergibt sich somit ein Invalideneinkommen von Fr. 24‘310.-- (= Fr. 60‘775.-- : 100 x 40). Unter zusätzlicher Berücksichtigung eines Leidensabzugs von 10% ging die Vorinstanz bei der Rentenberechnung von einem Invalideneinkommen von Fr. 21‘879.-- (Fr. 24‘310.-- abzüglich Fr. 2‘431.--) aus.