Seite 6 - Keine Arbeitszwangshaltungen mit vermehrter Belastung der Brust- und Lendenwirbelsäule (z.B. Rotationsbewegungen > 30° des Rumpfes bei fixiertem Stand der Beine oder vorgebeugte Arbeitszwangshaltungen ohne die Möglichkeit, sich abzustützen);