Die Gutachter formulierten folgendes Anforderungsprofil an eine leidensadaptierte Tätigkeit (Gutachten, S. 6 f., Ziff. 4.8): - Ausschliesslich leichte Arbeiten; - Regelmässiger Wechsel der Arbeitsposition und vermehrte Ruhepausen; - Eine Tätigkeit mit vorgegebener Organisationsstruktur; - Das Heben von Gewichten über 12 kg und das Tragen von Gewichten über 10 kg sollte vermieden werden. Das Heben / Tragen sollte grundsätzlich nur selten gefordert sein mit anschliessender ausreichender Ruhezeit.