Versorgung (Versicherung B.-act. 6 und 12). B. Mit Mitteilung vom 20. März 2015 (Versicherung B.-act. 2) anerkannte die Vorinstanz einen Nichtberufsunfall und sprach der Beschwerdeführerin Versicherungsleistungen zu, übernahm in der Folge die Kosten für diverse medizinische Behandlungen und richtete der Beschwerdeführerin Taggelder aus.