Pauschale Abschreibungssätze dienen gerade dazu, Schwierigkeiten zu vermeiden, die sich stellen würden, müsste bei einer Abschreibung in jedem Einzelfall die konkret eingetretene Wertminderung anhand der tatsächlich stattgefundenen Nutzung ermittelt werden. Da die Vorinstanz in der Veranlagung und auch im Einspracheverfahren die in der Regel üblichen und zugelassenen Abschreibungspauschalen auf Geschäftsfahrzeugen bei der Beschwerdeführerin akzeptiert zu haben scheint, er-