Seite 2 periode 2015. Basierend auf einem Gewinn im Betrag von Fr. 160‘400.-- wurden direkte Bundessteuern von total Fr. 13‘634.-- erhoben; bei den Staats- und Gemeindesteuern betrug der Steuerbetrag unter zusätzlicher Berücksichtigung des Kapitals von Fr. 1‘009‘000.-- insgesamt Fr. 11‘326.-- (KStV.AR.act. 5). Die Steuerverwaltung hatte sowohl in der Steuerperiode 2014 als auch 2015 verschiedene Aufrechnungen zum deklarierten steuerbaren Gewinn vorgenommen.