Eine gültige Vollmacht des Rechtsvertreters liegt vor. Der beim Beschwerdeführer angeforderte Kostenvorschuss im Betrag von Fr. 800.-- ging rechtzeitig bei der Gerichtskasse ein. 1.3 Nachdem somit alle formellen Voraussetzungen dazu erfüllt sind, ist auf die Beschwerde einzutreten.