 Veranlagungsverfahren Kanton St. Gallen Im Kanton St. Gallen wurde die Beschwerdeführerin für die Steuerperioden 2016 und 2017 zunächst am 24. Oktober 2019 ebenfalls nach Ermessen veranlagt, weil sie auch dort trotz diverser Mahnungen und Bussen keine Steuererklärungen eingereicht hatte. Gegen diese Ermessensveranlagungen erhob die Beschwerdeführerin allerdings fristgemäss Einsprache und reichte die Steuererklärungen inklusive Jahresabschlüsse 2016 und 2017 bei den St. Galler Behörden nachträglich noch ein.