Der Bund trifft die erforderlichen Massnahmen.“ Eine Verletzung dieses Doppelbesteuerungsverbots liegt vor, wenn eine steuerpflichtige Person von zwei oder mehreren Kantonen für das gleiche Steuerobjekt und für die gleiche Zeit zu Steuern herangezogen wird (sog. aktuelle Doppelbesteuerung) oder wenn ein Kanton in Verletzung der geltenden Kollisionsnormen seine Steuerhoheit überschreitet und eine Steuer erhebt, die einem anderen Kanton zusteht (sog. virtuelle Doppelbesteuerung). Dass ein solcher Sachverhalt im konkreten Fall gegeben sein könnte, ist nicht ersichtlich: