2.3 Die Beschwerdeführerin rügt explizit eine Verletzung des Verbots der interkantonalen Doppelbesteuerung und bezieht sich dabei auf Art. 127 Abs. 3 der Schweizerischen Bundesverfassung (BV, SR 101). Art. 127 Abs. 3 BV sieht vor: „Die interkantonale Doppelbesteuerung ist untersagt. Der Bund trifft die erforderlichen Massnahmen.“