Reingewinn 2016 von Fr. 20‘706.-- veranlagt und anstelle des in Appenzell Ausserrhoden an St. Gallen ausgeschiedenen Reingewinns 2017 von Fr. 89‘000.-- habe St. Gallen einen Reingewinn 2017 von Fr. 14‘820.-- veranlagt. Die von der Vorinstanz bei der Veranlagung angenommenen Zahlen seien nicht nachvollziehbar. Erst mit Kenntnisnahme des vom