2012 vom 29. August 2018) und am 30. Oktober 2018 eine angepasste Veranlagungsverfügung erging (act. 7.3). Somit wurde von Seiten der Vorinstanz die von A. als Inhaber der E. im Rahmen seiner selbständigen Erwerbstätigkeit geltend gemachte geschäftsmässige Begründetheit der Fahrzeugkosten akzeptiert und ein Privatanteil ausgeschieden.