2.2.2 Unbestritten ist, dass A. im Jahr 2012 als Aktionär an der C. beteiligt war und daraus in der Steuerperiode 2012 eine Dividende von CHF 36‘500 bezog (act. 7.2). Durch die Leistungsmeldung des Kantonalen Steueramts St. Gallen ist ferner belegt, dass die im Jahr 2012 für die Veranlagung der C. zuständige Steuerverwaltung von einer verdeckten Gewinnausschüttung im Zusammenhang mit der privaten Nutzung von Fahrzeugen ausging und der für die Veranlagung der Beschwerdeführer zuständigen Vorinstanz eine verdeckte Gewinnausschüttung in Höhe von CHF 38‘169 meldete.