2.2 2.2.1 Der Einkommenssteuer natürlicher Personen unterliegen nebst dem Einkommen aus unselbständiger und selbständiger Tätigkeit (Art. 20 – 22 StG) auch die Erträge aus beweglichem Vermögen, insbesondere Dividenden, Gewinnanteile, Liquidationsüberschüsse und geldwerte Vorteile aus Beteiligungen aller Art (einschliesslich Gratisaktien, Gratisnennwerterhöhungen und dergleichen), soweit sie keine Rückzahlung bestehender Kapitalanteile darstellen (Art. 23 Abs. 1 lit. c StG).