C. Mit Schreiben vom 16. Januar 2020 wurde seitens der Vorinstanz ein Nachsteuerverfahren eingeleitet und mitgeteilt, dass die Nachsteuern 2012 inklusive Verzinsung für die Staatsund Gemeindesteuern CHF 5‘224.75 betragen sowie Verfahrenskosten in Höhe von CHF 1‘000 anfallen. Des Weiteren wurde eine Frist für allfällige Einwendungen angesetzt (act. 7.5). Mit als Einsprache betiteltem Schreiben vom 17. Februar 2020 nahmen die Beschwerdeführer hierzu Stellung (act. 7.6). Den Beschwerdeführern wurde mit Schreiben vom 24. Februar 2020 die Nachsteuerverfügungen vom 17. Februar 2020 sowie die