Gegenstand Staats- und Gemeindesteuern 2012 Beschwerde gegen den Einspracheentscheid der kantonalen Steuerverwaltung vom 10. Juni 2020 Rechtsbegehren a) der Beschwerdeführer: Die Aufrechnung von CHF 38‘169 soll gestrichen werden. Die angekündigten Verfahrenskosten von CHF 1‘000 sollen gestrichen werden. b) der Vorinstanz: 1. Die Beschwerde sei abzuweisen. 2. Unter Kostenfolgen zu Lasten der Beschwerdeführer. Sachverhalt