Ein Maximum des Entnahmepreises sei aber nicht definiert worden. Der Begriff Steuerwert werde im Steuerrecht nicht explizit definiert. Bei Wertschriften ohne Kurswert werde auf den inneren Wert abgestellt. Bei einer Handänderung unter unabhängigen Dritten stelle der Kaufpreis den Verkehrswert bzw. den inneren Wert dar; dieser betrage folglich für die Aktien der beiden […] Gesellschaften Fr. 1.6 Mio., da die Aktien zu diesem Preis an die von den Geschäftsnachfolgern gehaltene OK A2. übertragen worden seien.