Es habe sich allerdings gezeigt, dass die Geschäftsnachfolger nicht die gesamte A2. mit drei Gesellschaften übernehmen wollten bzw. könnten, da dies so nicht finanzierbar sei. Aus diesem Grund sei es nötig, dass die beiden aktiven […] Geschäfte von der A1. getrennt würden; zudem werde auch die im Eigentum der Holding stehende Liegenschaft J. im Rahmen der Nachfolgelösung aus der Holding ausgeschieden.