Pauschalspesen, die weder auf einem genehmigten Spesenreglement beruhen, noch nachgewiesenermassen geschäftsmässig begründet sind, können steuerlich nicht anerkannt werden (Urteile des Bundesgerichts 2C_112/2014 und 2C_113/2014 vom 15. September 2014 E. 6.1; 2C_30/2010 vom 19. Mai 2010 E. 3.2; je m.w.H.). Die Beschwerdeführerin hat weder ein genehmigtes Spesenreglement vorgelegt, noch Belege dazu eingereicht, was konkret mit der ausgerichteten Spesenpauschale abgegolten wurde.