2.2 Steuerperiode 2014: Aufrechnung Spesen Fr. 3‘700.-- a. Die Beschwerdeführerin verbuchte im Jahr 2014 im Konto 4065 (Repräsentationskosten) für ihren Geschäftsführer und Gesellschafter B. Pauschalspesen von Fr. 700.-- pro Monat, insgesamt Fr. 8‘400.--. Die Vorinstanz kürzte diesen Betrag auf Fr. 4‘700.-- und rechnete entsprechend Fr. 3‘700.-- zum steuerbaren Reingewinn der Unternehmung hinzu mit der Begründung, gemäss Praxis der Steuerverwaltung würden maximal 4-5% des Bruttolohnes als (nicht weiter zu belegende) Pauschalspesen zugelassen.