Seite 23 Das Obergericht erkennt: 1. Die Beschwerden der A1. in den Verfahren O2V 20 28 und O2V 20 30 werden vereinigt und mit dem vorliegenden Urteil gemeinsam beurteilt. 2. Die Beschwerde der A1. im Verfahren O2V 20 28 wird als gegenstandslos am Gerichtsprotokoll abgeschrieben.