„Anfrage vom 17. Dezember 2012: Entnahme der Aktien zum durchschnittlichen Steuerwert der letzten 3 Jahre abzüglich 30% Antwort per Email vom 17. Januar 2014: - Massgebend ist letzter Steuerwert der Aktien ohne Abzug - Falls Verkauf kurz nach Entnahme: Verkaufspreis“