die D. habe gemäss der Steuerverwaltung von Appenzell Innerrhoden einen Vermögenssteuerwert 2014 von Fr. […].--. Da das Total dieser beiden Steuerwerte somit offensichtlich tiefer sei als der im Ruling vereinbarte Mindestpreis von Fr. 1.2 Mio., komme der Vorbehalt von höheren Steuerwerten nicht zum Tragen.