Nachdem die Vorinstanz inzwischen einen Einspracheentscheid ausgefällt hat, steht eine Rechtsverweigerung allerdings nicht mehr in Frage. Immerhin bleibt aber darauf hinzuweisen, dass es sehr wünschenswert wäre, wenn die Vorinstanz in ähnlichen Fällen die Steuerveranlagungen möglichst so zeitnah erledigen würde, dass sich Steuerpflichtige nicht unnötig lange mit Unklarheiten konfrontiert sehen.