B. Mit Schreiben vom 17. Dezember 2013 (KStV.AR.act. 2) liessen die beiden Eigentümer der Holdinggesellschaft der kantonalen Steuerverwaltung von Appenzell Ausserrhoden (nachfolgend: Vorinstanz) durch ihre Steuervertretung mitteilen, dass im Rahmen einer noch im Detail zu regelnden Geschäftsnachfolge geplant sei, dass zwei Söhne von C., nämlich H. und I., die zwei […] Geschäfte D. und F. übernehmen.