Seite 7 sung in das von der Vorinstanz beabsichtigte Steuerhinterziehungsverfahren komme unter diesen Umständen nicht in Frage. Es liege eine krasse Verletzung von fair trial vor, wenn gemäss Ansicht der Vorinstanz im Schreiben vom 12. Dezember 2019 die Untersuchung bereits abgeschlossen und beendet sein soll, ohne dass überhaupt je irgendwelche Untersuchungshandlungen vorgesehen gewesen seien.