Zustellungsbeleg am Ende des Dokuments). In seiner Stellungnahme rügte er vorab das verfahrensmässige Vorgehen der Steuerverwaltung und wies unter anderem darauf hin, dass die Leiterin des Rechtsdienstes der Steuerverwaltung ihn geradezu genötigt habe, das besagte Schreiben vom 12. Dezember 2019 überhaupt persönlich in Empfang zu nehmen, indem sie ihm eine polizeiliche Zustellung angedroht habe. Es sei unverständlich, weshalb der sehr kurzfristig angesetzte Termin nicht verschiebbar sein solle. Die Zeit sei offensichtlich zu kurz, um rechtzeitig einen Rechtsbeistand beizuziehen und sich die nötigen Unterlagen zusammenzustellen.