Bei einer Gesamtwürdigung der aufgeführten straferhöhend und strafmindernden Umstände sind die Bussen wie folgt festzusetzen: Staats- und Gemeindesteuern 2009 und 2010: Fr. 30‘000, direkte Bundessteuern 2009 und 2010: Fr. 20‘000. [...] Im Weiteren ist nach der Verordnung über die Rechtskosten und Entschädigungen in der Zivilund Strafrechtspflege die Erhebung einer Verfahrensgebühr von maximal Fr. 2‘000 vorgesehen. [...] Rechtliches Gehör: [...] Sie werden zu einer persönlichen Anhörung am 20. Dezember 2019 um 10.00 Uhr in den Räumlichkeiten der Kantonalen Steuerverwaltung an der Kasernenstrasse 2, 9100 Herisau vorgeladen.