I. Im Anschluss an den Wiedererwägungsentscheid der Vorinstanz nahm die Verfahrensleitung das Verfahren O2V 20 25 wieder auf und führte es zeitgleich mit dem Verfahren O2V 20 9 weiter. Die Beigeladene stellte mit Schreiben vom 1. Oktober 2020 eine Teilnahme an der Hauptverhandlung in Aussicht. Der Vorinstanz und der Beigeladenen im