In diesem Wiedererwägungsentscheid wurde die ursprünglich in der Strafverfügung vom 20. Dezember 2019 auf Fr. 10‘000.-- festgesetzte Busse neu bestätigt (und damit von der noch im Einspracheentscheid vom 20. April 2020 vorgenommenen Erhöhung dieser Busse auf Fr. 30‘000.-- wieder abgesehen). Mit Schreiben vom 30. September 2020 erklärte sich A. mit diesem Wiedererwägungsentscheid ausdrücklich nicht einverstanden und hielt an den bereits im Verfahren O2V 20 25 gestellten Anträgen fest.