„A. bestreitet sodann die Strafverfügung in formeller Hinsicht und dessen Inhalt vollumfänglich, fordert einen vollumfänglichen Freispruch oder eine endgültige Einstellung des Verfahrens. A. fordert hiermit die gerichtliche Beurteilung durch das Obergericht des Kantons Appenzell Ausserrhoden“ (Schreiben an die kantonale Steuerverwaltung vom 27. Januar 2020, KStV.AR.act. 1 im Verfahren O2V 20 9). b) im Verfahren O2V 20 25: