Nachdem der Beschwerdeführer weder die Durchführung einer mündlichen Verhandlung verlangte noch eine Replik einreichte, wurde der Schriftenwechsel abgeschlossen. Weil aufgrund der Corona-Pandemie der ordentliche Sitzungsbetrieb im Obergericht seit Frühling 2020 bis zum aktuellen Zeitpunkt mit lediglich Seite 3 kurzer Unterbrechung über die Sommermonate weitgehend aufgehoben werden musste, wurde über die spruchreife Beschwerde schliesslich mittels Zirkular-Urteil entschieden.