Damit macht sie offenbar nun sinngemäss geltend, die Sitzgruppe sei zwar bereits 2016 angeschafft worden, aber erst in späteren Steuerperioden - wohl erst nach dem Umzug an die Adresse F. in E. - auch für Geschäftszwecke verwendet worden. Ob diese Behauptung zutrifft oder nicht, wurde allerdings ebenfalls nicht durch konkrete Belege (wie etwa durch Photos des aktuellen Empfangsbereichs in E. oder einer schlüssigen Aufstellung, zu welchem Zeitpunkt Kunden in E. am Firmensitz empfangen wurden) nachgewiesen. Für das hier in Frage stehende Steuerjahr 2016 spielt die aktuelle Situation allerdings letztlich ohnehin keine Rolle.