Auf dem Konto 1510 Büromobiliar und Einrichtungen verbuchte die Beschwerdeführerin am 9. bzw. 17. Juni 2016 Sitzgruppenmöbel im Gesamtbetrag von netto Fr. 8‘944.-- (nebst weiterem, hier nicht weiter zur Diskussion stehenden Büromobiliar im Betrag von Fr. 4‘846.47). Insgesamt erfolgten erfolgsmindernde Abschreibungen auf dem Mobiliar und den Betriebseinrichtungen im Betrag von Fr. 3‘390.90 (vgl. zum Ganzen die Unterlagen in KStV.AR.act. 2).